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Schützenverein Derendingen

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Biografie

Bei uns im Schützenverein kann mit dem vollendetem 10. Lebensjahr,
dem Einverständnis der Sorgeberechtigten und einer Sondergenehmigung,
des Ordnungsamtes das sportliche Schießen begonnen werden.

Ohne Sondergenehmigung kann erst mit dem vollendetem 12. Lebensjahr und
dem Einverständnis der Sorgeberechtigten geschossen werden.

Alle anderen Disziplinen außer Großkalibergewehr und
Großkaliberpistole/Revolver können erst mit dem 14. Lebensjahr und
dem Einverständnis der Sorgeberechtigten geschossen werden.


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