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Schützenverein Derendingen
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Biografie
Bei uns im Schützenverein kann mit dem vollendetem 10. Lebensjahr,
dem Einverständnis der Sorgeberechtigten und einer Sondergenehmigung,
des Ordnungsamtes das sportliche Schießen begonnen werden.
Ohne Sondergenehmigung kann erst mit dem vollendetem 12. Lebensjahr und
dem Einverständnis der Sorgeberechtigten geschossen werden.
Alle anderen Disziplinen außer Großkalibergewehr und
Großkaliberpistole/Revolver können erst mit dem 14. Lebensjahr und
dem Einverständnis der Sorgeberechtigten geschossen werden.
Sonntag, 28.05.17
SV-Derendingen
Benefizschießen zu Gunsten der DKMS

Mittwoch, 06.01.16
SV-Derendingen
Göckeleschießen

Samstag, 11.07.15
Tübinger Altstadt
Tübinger Stadtfest

Freitag, 10.07.15
Tübinger Altstadt
Tübinger Stadtfest

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